Welche Informationen helfen bei Batterieschaden?
Eine vorhandene Werkstattdiagnose, ein Kostenvoranschlag und die genaue Fehlermeldung helfen uns, den Zustand einzuordnen. Beschreiben Sie außerdem, ob das Fahrzeug noch fährt und ob es geladen werden kann. Eine neue Diagnose ist keine Voraussetzung für die erste Anfrage.
Schaden und Restwert getrennt betrachten
Der Zustand von Karosserie, Innenraum, Fahrwerk und Ausstattung gehört ebenfalls zur Bewertung. Ein Reparaturangebot allein ist deshalb kein Kaufpreis. Nennen Sie bekannte Vorschäden und legen Sie vorhandene Unterlagen bei, ohne selbst Arbeiten an der Hochvoltbatterie vorzunehmen.
Intaktes Fahrzeug oder unklare Diagnose?
Sie können auch ein intaktes E-Auto oder ein Fahrzeug mit noch ungeklärter Einschränkung anbieten. Wichtig ist eine transparente Beschreibung des bekannten Zustands. Eine Anfrage verpflichtet weder Sie zum Verkauf noch uns zum Ankauf.
Vom Fahrzeugzustand zur Übergabe
Nach der ersten Bewertung klären wir offene Punkte, ein mögliches Angebot und die Übergabe. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen werden Stellplatz und Transportbedingungen vorab besprochen. Eine Abholung erfolgt nach Vereinbarung.
Technische Hinweise ersetzen keine Diagnose oder Herstelleranleitung. Herstellerinformationen und Quellen







